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Strassenbeleuchtung Zenhäusern

Seit einiger Zeit funktioniert die Strassenbeleuchtung in Zenhäusern nicht. Der Elektriker hat festgestellt, dass irgendwo in der Freileitung ein Fehler ist, welcher Störungen auslöst. Aufgrund der momentanen Schneeverhältnisse ist es jedoch unmöglich die Dächer zu besteigen, den Fehler zu ermitteln  und zu beheben.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Öffnungszeiten Deponie

Montag von 18.30 bis 19.30 h (ganzes Jahr)

Mittwoch von 16.00 bis 17.00 h (April - Oktober)

Samstag von 15.00 bis 17.00 h (April - Oktober)

Abfallverbrennung und Feuern im Freien

Wenn über den Dächern die Kamine rauchen, raucht auch manche Seele ob dem Gestank, den ihm seine Mitbürger durch die illegale Entsorgung von Abfall auferlegen. Auch die Feuerchen von Grüngut haben schon aus manch schönem Herbst- oder Frühlingstag eine in Augen und Nase beissende Erfahrung werden lassen.

Es gilt im ganzen Kanton Wallis ein generelles Feuerverbot (Abfälle jeglicher Art, auch jene vom Garten).

Weitere Details entnehmen Sie beiliegendem Blatt www.buerchen-unterbaech.ch/data/Info-Feuerverbot-Abfallverbrennung-2010(1).doc 

Beschluss über die Wohnbauhilfe

Nach dem schrittweisen Rückzug des Bundes aus der Wohnbauförderung hat der Kanton Wallis mit dem Gesetz über die Regionalpolitik beschlossen, weiterhin Wohnbauförderung zu betreiben, diese aber auf jene 52 Gemeinden zu konzentrieren, die besonders stark von der Abwanderung betroffen sind und im Anhang der Verordnung dieses Gesetzes bestimmt wurden. Auch die Gemeinde Bürchen zählt zu diesen Gemeinden.

 
Dies bedeutet, dass sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen in der Gemeinde Bürchen berechtigt sind, ein Gesuch um Wohnbauhilfe zu stellen. Nähere Angaben finden sie im Beschluss über die Wohnbauhilfe unter: http://www.vs.ch/public/public_lois/de/Pdf/841.120.pdf 
oder per Mail an: sde@admin.vs.ch
 

Pflicht und Notwendigkeit AHV-Beiträge zu bezahlen

Personen zwischen dem 20. und 65. Altersjahr (Frauen bis zum 64. Altersjahr), die keine Erwerbstätigkeit ausüben, sind verpflichtet AHV-Beitrage zu bezahlen, wenn der Ehepartner nicht mindestens den doppelten jährlichen AHV-Mindestbeitrag einzahlt. Weitere Details entnehmen Sie dem beiliegenden Formular www.buerchen-unterbaech.ch/data/cotd2010.pdf.

Antragsformulare können auf der AHV-Zweigestelle bei der Kanzlei bezogen werden.

WICHTIG FÜR STUDENTEN UND WITWEN. FEHLENDE BEITRAGSJAHRE VERURSACHEN SPÄTER KÜRZUNGEN DER AHV- ODER IV-RENTEN.

 

Geschenkidee

Haben Sie noch kein Geschenk? Wie wäre es mit einem feinen Tropfen aus den Burgerreben?Die Burgergemeinde verkauft Dôle, Pinot Noir, Fendat und Johannisberg, auch in Geschenkpackungen.

 

 

 

 

 

 

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