Gebühren und Preise ab 01. Januar 2009

Trinkwasser Anschluss- und Benutzungsgebühren CHF
Ferienhauszone, Reserveferienhauszone 3'085.00
Wohnzone 3, Wohnzone 3 speziell, Wohnzone 4. Dorfzone 1'245.00
Zone für Touristische Bauten 3'085.00
Landwirtschaftliche Anschlüsse 622.00
Hotels / Restaurants in der Ferienhauszone, in der Reserveferienhauszone, in der Zone für Touristische Bauten und in den speziellen Quartierplänen
1. Dienstwohnung und weitere Wohneinheiten
2. Restaurant mit Sälen und Küche
3. pro fünf Betten der Hotelzimmer in der Dorfzone, in der Wohnzone, der Wohnzone 3 speziell und in der Zone 4
3'085.00
Hotels / Restaurans in der Dorfzone, in der Wohnzone, der Wohnzone 3 speziell
1. Dienstwohnung und weitere Wohneinheiten
2. Restaurant mit Sälen und Küche
3. pro fünf Betten der Hotelzimmer in der Dorfzone, in der Wohnzone, der Wohnzone 3 speziell und in der Zone 4
1'245.00


 

Trinkwasser Benutzungsgebühr CHF
Jährliche Grundgebühr pro Wohneinheit
Jährliche Grundgebühr pro Wohneinheit für Alleinstehende und mit einem steuerbaren Einkommen unter CHF 15'000.-

104.00
61.00

Pauschalde für Verbrauch der ersten 30 Kubikmeter Wasser 31.20
Pro Kubikmeter Wasser ab 30 Kubikmeter Verbrauch 1.04
Pro landwirtschaftlicher Anschluss, pauschal 61.00


 

Abwasser Anschlussgebühr    
Anschlusslänge 1 - 80m 20‰ der Katasterschatzung des Gebäudes 
Anschlusslänge 81 - 160m 16‰ der Katasterschatzung des Gebäudes
Anschlusslänge ab 160m 12‰ der Katasterschatzung des Gebäudes
landwirtschaftlicher Anschluss   Pauschal CHF 600.-

 
 

Abwasser Benutzungsgebühr CHF

Jährliche Grundgebühr pro Wohneinheit
Jährliche Grundgebühr pro Wohneinheit für Alleinstehende und mit einem steuerbaren Einkommen unter CHF 15'000.-                                                                        

114.00

56.50

Pauschale für Verbrauch der ersten 30 Kubikmeter Wasser  15.60
Pro landwirtschaftlicher Anschluss, pauschal (nur wenn Anschluss an die ARA vorhanden)    15.60
Pro Kubikmeter Abwasser ab 30 Kubikmeter 0.52


 

Kehrichtgebühren
Kehrichtgebühren
Die Gebühren für Kehrichtsäcke, Sperrgutmarken und Containerplomben werden gemäss Kehrichtreglement vom Oberwalliser Gebührenverbundes OGV festgelegt.
Die jewils gültigen Tarife der einzelnen Gebührenträger sind im Anhang zum Kehrichtreglement festgelegt.
Gebühren für die Kehricht Separasammlungen
  • Die jährliche Sockelgebühr pro Wohneinheit und Gewerbebetrieb beträgt CHF 66.50
  • Die Gebühren für die Kartonschnur, seit dem 01. Januar 2008 betragen:
    20m Gebührenschnur Endverkaufspreis CHF 17.00
Gebühren für die Benutzung der Bauschuttdeponie
Die Gemeinde erhebt für die Benützung der Bauschuttdeponie eine Gebühr von CHF 6.20 pro Kubikmeter Bauschutt.
Für Anlieferungen ausserhalb der Öffnungszeiten wird eine Mindestgebühr von CHF 20.00 oder CHF 6.10 pro Kubikmeter Bauschutt erhoben. Anmelung auf der Kanzlei erforderlich (Schlüssel).

 

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