Gebühren und Preise ab 01. Januar 2009
| Trinkwasser Anschluss- und Benutzungsgebühren | CHF |
| Ferienhauszone, Reserveferienhauszone | 3'085.00 |
| Wohnzone 3, Wohnzone 3 speziell, Wohnzone 4. Dorfzone | 1'245.00 |
| Zone für Touristische Bauten | 3'085.00 |
| Landwirtschaftliche Anschlüsse | 622.00 |
| Hotels / Restaurants in der Ferienhauszone, in der Reserveferienhauszone, in der Zone für Touristische Bauten und in den speziellen Quartierplänen 1. Dienstwohnung und weitere Wohneinheiten 2. Restaurant mit Sälen und Küche 3. pro fünf Betten der Hotelzimmer in der Dorfzone, in der Wohnzone, der Wohnzone 3 speziell und in der Zone 4 |
3'085.00 |
| Hotels / Restaurans in der Dorfzone, in der Wohnzone, der Wohnzone 3 speziell 1. Dienstwohnung und weitere Wohneinheiten 2. Restaurant mit Sälen und Küche 3. pro fünf Betten der Hotelzimmer in der Dorfzone, in der Wohnzone, der Wohnzone 3 speziell und in der Zone 4 |
1'245.00 |
| Trinkwasser Benutzungsgebühr | CHF |
| Jährliche Grundgebühr pro Wohneinheit Jährliche Grundgebühr pro Wohneinheit für Alleinstehende und mit einem steuerbaren Einkommen unter CHF 15'000.- |
104.00 |
| Pauschalde für Verbrauch der ersten 30 Kubikmeter Wasser | 31.20 |
| Pro Kubikmeter Wasser ab 30 Kubikmeter Verbrauch | 1.04 |
| Pro landwirtschaftlicher Anschluss, pauschal | 61.00 |
| Abwasser Anschlussgebühr | ||
| Anschlusslänge | 1 - 80m | 20‰ der Katasterschatzung des Gebäudes |
| Anschlusslänge | 81 - 160m | 16‰ der Katasterschatzung des Gebäudes |
| Anschlusslänge | ab 160m | 12‰ der Katasterschatzung des Gebäudes |
| landwirtschaftlicher Anschluss | Pauschal CHF 600.- |
| Abwasser Benutzungsgebühr | CHF |
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Jährliche Grundgebühr pro Wohneinheit |
114.00 56.50 |
| Pauschale für Verbrauch der ersten 30 Kubikmeter Wasser | 15.60 |
| Pro landwirtschaftlicher Anschluss, pauschal (nur wenn Anschluss an die ARA vorhanden) | 15.60 |
| Pro Kubikmeter Abwasser ab 30 Kubikmeter | 0.52 |
| Kehrichtgebühren |
| Kehrichtgebühren Die Gebühren für Kehrichtsäcke, Sperrgutmarken und Containerplomben werden gemäss Kehrichtreglement vom Oberwalliser Gebührenverbundes OGV festgelegt. Die jewils gültigen Tarife der einzelnen Gebührenträger sind im Anhang zum Kehrichtreglement festgelegt. |
Gebühren für die Kehricht Separasammlungen
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| Gebühren für die Benutzung der Bauschuttdeponie Die Gemeinde erhebt für die Benützung der Bauschuttdeponie eine Gebühr von CHF 6.20 pro Kubikmeter Bauschutt. Für Anlieferungen ausserhalb der Öffnungszeiten wird eine Mindestgebühr von CHF 20.00 oder CHF 6.10 pro Kubikmeter Bauschutt erhoben. Anmelung auf der Kanzlei erforderlich (Schlüssel). |